Vorübergehende Aufnahme eines Kindes oder Geschwisterkindern mit begleitendem Elternteil im Auftrag des Jugendamts, die den Fokus auf den Schutz des Kinder/der Kinder legt und der Krisenintervention und der Perspektivklärung dient.
Pädagogische Fachkräfte betreuen das in Obhut genommene Kind und das Elternteil rund um die Uhr in einer geschützten und vertrauensvollen Atmosphäre. Bei günstiger Prognose kann dadurch verhindert werden, dass die Bindung zwischen Kind und Elternteil abbricht. Regelhaft wird die Kleinstfamilie durch Fachkräfte aus der Sozialpädagogischen ambulanten Familienhilfe stundenweise betreut.
Kinder und Jugendliche, deren Gesundheit und Leben in der Familie gefährdet ist. Zum Beispiel aufgrund von Misshandlung oder Gewalt.
Schutz und Sicherheit des Kindes bzw. des Jugendlichen. Sicherstellung ihres körperlichen und psychischen Wohls.
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