Beschäftigte, die von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt eintreten wollen, unterstützen wir intensiv:
- Wir klären ihre Vermittlungswünsche und Vorkenntnisse.
- Wir koordinieren und begleiten alle Vorbereitungen. Dazu zählen u.a. Qualifizierung und Bewerbungstraining der Beschäftigten.
- Wir suchen und vermitteln Praktika oder Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB).
- Wir begleiten und beraten unsere Beschäftigen und Arbeitgeber*innen während eines Praktikums oder BiB.
- Wir beraten zu finanziellen Förderungsmitteln des Integrationsamts oder des LWV Hessen.
Was bedeutet ein BiB?
- Bei einem BiB arbeiten Menschen mit Behinderung (d.h. Beschäftigte aus unserer Werkstatt) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Beschäftigte behalten den "Werkstatt-Status" und bleiben über diesen versichert. Der bzw. die Arbeitgeber*in zahlt keine gesetzliche Sozialversicherung.
- Die Aumühle betreut den Beschäftigten und berät bei Bedarf den Betrieb.
- Zwischen der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Aumühle und dem Betrieb wird ein BiB-Vertrag geschlossen. Er ist vorerst auf 12 Monate befristet. Der Vertrag regelt u.a. das individuell vereinbarte Entgelt.
- Eine Rückkehr in die WfbM der Aumühle ist jederzeit möglich.
- Ein BiB kann in ein reguläres Arbeitsverhältnis übergehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Betriebe bzw. Arbeitgeber*innen, die Hilfskräfte suchen und über ein BiB nachdenken, können sich gerne mit Maria Soares da Silva in Verbindung setzen! Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.