Jugendhilfe Gießen

Verselbstständigungsgruppe Jugendhilfe Gießen

Kurz + knapp   

  • wo: Gießen
  • Aufnahmealter: 16 bis 21 Jahre (in Ausnahmefällen bis 27 Jahre)
  • 9 Plätze auf zwei Etagen
  • Etagen in sich jeweils gleichgeschlechtlich belegt
  • Das Haus ist verkehrsgünstig gelegen.
  • gesetzliche Grundlage:  § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung), § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, nach Prüfung des Einzelfalls); § 41 i.A. mit § 34 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige); § 41a SGB VIII Nachbetreuung in Ausgestaltung der Hilfe gem. § 30 SGB VIII

Was ist das?

Die Verselbständigungsgruppe der Jugendhilfe Gießen ist ein pädagogisch begleitetes Wohnangebot nach den Hilfen zur Erziehung (§ 34 SGB VIII) bzw. Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). Sie dient als „Trainingsfeld“ für ein zunehmend eigenverantwortliches Leben in einer Wohngemeinschaft.

In einem von uns angemieteten Haus leben die jungen Menschen in Einzelzimmern in einer WG-Struktur. Die Gruppe umfasst neun Plätze auf zwei Etagen, welche jeweils gleichgeschlechtlich belegt sind. Die pädagogischen Fachkräfte sind in der Regel in den Kernzeiten von 14:00 bis 20:00 Uhr vor Ort; außerhalb dieser Zeiten ist eine Rufbereitschaft durch Fachkräfte anderer Gruppen im Haus sichergestellt.

Die Verselbständigungsgruppe verbindet gemeinschaftliches Wohnen mit wachsender Selbstständigkeit im Alltag (Haushalt, Finanzen, Schule/Ausbildung/Beruf, Freizeit). Sie verfügt über modern möblierte Zimmer, einen Hauswirtschaftsraum, eine Gemeinschaftsküche, einen offenen Wohn- und Essbereich sowie zwei Badezimmer.

Unsere Arbeit ist ressourcenorientiert, partizipativ und systemisch ausgerichtet: Die jungen Menschen werden aktiv an Entscheidungen beteiligt und schrittweise in die Verantwortung für ihren Alltag einbezogen.

Für wen?

Für Jugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 21 Jahren (in begründeten Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die

  • Unterstützung beim Aufbau eines selbstständigen Lebens benötigen
  • auf eigenständiges Wohnen vorbereitet werden sollen
  • eine Wohnform brauchen, die zwischen klassischer Wohngruppe und eigenem Wohnen vermittelt

Die Aufnahme erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt.

Ziel?

Ziel der Betreuung ist der Aufbau weitgehender Selbstständigkeit. Die jungen Menschen sollen in der Lage sein, ein eigenständiges und selbstverantwortetes Leben zu führen – insbesondere in den Bereichen:

  • Wohnen und Haushaltsführung
  • Umgang mit Geld und Verträgen
  • Strukturierung von Schule, Ausbildung, Arbeit oder Maßnahme
  • eigenständige Nutzung von Unterstützungs- und Hilfesystemen

Gemeinsam mit den jungen Menschen und den fallführenden Fachkräften des Jugendamts werden Ziele vereinbart, regelmäßig überprüft und im Hinblick auf den Übergang in eine eigene Wohnung oder andere Anschlussmaßnahmen weiterentwickelt.

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Hilfeangebote
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Kontakt
Sara-Maria Schnell
Bereichsleiterin
Telefon: 0175 – 40 37 176
Adresse
Jugendhilfe Gießen
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