Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die stationär betreut werden, erhalten von ihrer Pflegekasse einen Leistungszuschlag. Dieser Anteil steigt mit der Zeit. Das schont den Geldbeutel, denn der Eigenanteil für die Pflege verringert sich, je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt.
Von allen Aufwendungen für die Pflege, die selbst zu zahlen sind („Eigenanteil“), übernimmt die Pflegekasse jeden Monat zusätzlich einen Anteil. Aber Achtung: dies gilt nur für die eigentliche Pflege (pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungsumlage). Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 erhalten keinen Leistungszuschlag.