Im Rahmen des Betreuten Wohnens gibt es zwei ambulante Angebote für Menschen, die in eigenem Wohnraum leben und ergänzenden Unterstützungsbedarf haben. Beide Angebote haben das Ziel, den Wohnraum zu stabilisieren, existentielle Grundlagen zu sichern und bei der Verwirklichung einer weitgehend selbstständigen Lebensführung zu unterstützen.
Das Betreute Wohnen im Rahmen von § 67 SGB XII richtet sich an Hilfesuchende, die nach einem stationären Aufenthalt im Wohnheim des Karl-Wagner-Hauses wieder eine eigene Wohnung gefunden haben und hier zur persönlichen Stabilisierung einer weiteren Begleitung bedürfen.
Hilfeangebote sind:
Das Betreute Wohnen im Rahmen von § 113 SGB XII richtet sich an Hilfesuchende, die in eigenem Wohnraum leben und bei denen eine chronische Suchterkrankung in Verbindung mit gesundheitlichen Problemen im Vordergrund steht.
Vorrangiges Ziel ist es, den Verlust des Wohnraums und damit eine stationäre Hilfe so lange wie möglich zu vermeiden.
Hilfeangebote sind: