Jugendhilfe Gießen

UmA-Wohngruppe

Kurz + knapp

  • wo: Gießen
  • Aufnahmealter: 14 bis 21 Jahre (in Ausnahmefällen ab 12
    Jahre und bis 27 Jahre)
  • 8 Plätze
  • männliche unbegleitete junge Menschen

Gesetzliche Grundlage: § 34 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung), § 35 a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und § 41 SGB VIII 

Was ist das?

Ziel ist die Sicherung der Grundversorgung der männlich unbegleiteten Flüchtlinge, pädagogische Betreuung, Förderung der Integration und des Spracherwerbs sowie die persönliche und berufliche Perspektiventwicklung. Das Angebot verfügt über modern möblierte Doppelzimmer mit abschließbaren Schränken, Gemeinschaftsräumen und eine vollausgestattete Küche.

Betreuungsteam und Organisation
In der Jugendhilfe Gießen gibt es acht Plätze. Unser Team umfasst fünf pädagogische Fachkräfte, davon ist rund um die Uhr ist eine pädagogische Fachkraft anwesend.

Die jungen Menschen haben eine besonders enge Beziehung zu ihrer jeweiligen Bezugsperson. Diese pädagogische Fachkraft koordiniert und begleitet alle pädagogischen Prozesse – unter anderem Freizeitgestaltung, schulische Förderung sowie die Kooperation mit externen Beteiligten. Sie ist zudem zentrale Ansprechperson für Personensorgeberechtigte und die fallzuständigen Fachkräfte des Jugendamts.

Alltag und Betreuung

Nach der Schule werden die jungen Menschen von den pädagogischen Fachkräften empfangen und bei den Hausaufgaben bedarfsgerecht unterstützt. Jungen Erwachsenen erleichtern wir durch ein individuelles Verselbständigungs- und Teilhabekonzept den Einstieg in Ausbildung, Schule oder Beruf. Die jungen Menschen der Wohngruppe nehmen die Mahlzeiten möglichst gemeinsam ein und sind an der Vorbereitung beteiligt. So erleben sie eine verlässliche Alltagsstruktur, lernen Haushaltsführung und übernehmen schrittweise Verantwortung.

  • Alltagsstrukturierung: Regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche, Anleitung im
    Alltag, Freizeitgestaltung, Krisenintervention.
  • Individuelle Förderung: Sprachförderung, Bildungsangebote, gesundheitliche Betreuung, Beratung und Unterstützung in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten.
  • Methoden: Systemisches, ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten, Erlebnispädagogik.

Für wen?

Die Wohngruppe richtet sich an männliche unbegleitete Flüchtlinge bis zum 21. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die in Deutschland einer stationären Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII bzw. einer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII bedürfen.

Typische Aufnahmekriterien sind unter anderem:

  • fehlende sorgeberechtigte Bezugsperson in Deutschland
  • Bedarf an verlässlicher stationärer Betreuung und Klärung der weiteren Perspektive
  • Bereitschaft, sich auf eine verbindliche Gruppenstruktur und pädagogische Begleitung einzulassen

Die Aufnahme erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Wir arbeiten eng mit den fallführenden Fachkräften sowie externen Kooperationspartnern zusammen.

Ziel?

Ziel der Wohngruppe ist es, die jungen Menschen in einer stabilen und verlässlichen Lebenssituation zu begleiten und sie schrittweise auf ein möglichst selbstständiges Leben in Deutschland vorzubereiten.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • Aufbau von Sicherheit, Struktur und tragfähigen Beziehungen
  • Entwicklung realistischer schulischer und beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung im Umgang mit Flucht-, Trennungs- und Migrationserfahrungen
  • Orientierung in gesellschaftlichen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Stärkung persönlicher Ressourcen und alltagspraktischer Fähigkeiten

Gemeinsam mit den jungen Menschen und den Fachkräften des Jugendamts werden individuelle Ziele vereinbart, regelmäßig überprüft und angepasst.

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Hilfeangebote
  • umA-Wohngruppe
  • Inobhutnahme
  • Verselbständigungsgruppe
Kontakt
Sara-Maria Schnell
Bereichsleiterin
Telefon: 0175 – 40 37 176
Adresse
Jugendhilfe Gießen
Gießen