Gesetzliche Grundlage: § 34 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung), § 35 a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und § 41 SGB VIII
Ziel ist die Sicherung der Grundversorgung der männlich unbegleiteten Flüchtlinge, pädagogische Betreuung, Förderung der Integration und des Spracherwerbs sowie die persönliche und berufliche Perspektiventwicklung. Das Angebot verfügt über modern möblierte Doppelzimmer mit abschließbaren Schränken, Gemeinschaftsräumen und eine vollausgestattete Küche.
Betreuungsteam und Organisation
In der Jugendhilfe Gießen gibt es acht Plätze. Unser Team umfasst fünf pädagogische Fachkräfte, davon ist rund um die Uhr ist eine pädagogische Fachkraft anwesend.
Die jungen Menschen haben eine besonders enge Beziehung zu ihrer jeweiligen Bezugsperson. Diese pädagogische Fachkraft koordiniert und begleitet alle pädagogischen Prozesse – unter anderem Freizeitgestaltung, schulische Förderung sowie die Kooperation mit externen Beteiligten. Sie ist zudem zentrale Ansprechperson für Personensorgeberechtigte und die fallzuständigen Fachkräfte des Jugendamts.
Alltag und Betreuung
Nach der Schule werden die jungen Menschen von den pädagogischen Fachkräften empfangen und bei den Hausaufgaben bedarfsgerecht unterstützt. Jungen Erwachsenen erleichtern wir durch ein individuelles Verselbständigungs- und Teilhabekonzept den Einstieg in Ausbildung, Schule oder Beruf. Die jungen Menschen der Wohngruppe nehmen die Mahlzeiten möglichst gemeinsam ein und sind an der Vorbereitung beteiligt. So erleben sie eine verlässliche Alltagsstruktur, lernen Haushaltsführung und übernehmen schrittweise Verantwortung.
Für wen?
Die Wohngruppe richtet sich an männliche unbegleitete Flüchtlinge bis zum 21. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die in Deutschland einer stationären Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII bzw. einer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII bedürfen.
Typische Aufnahmekriterien sind unter anderem:
Die Aufnahme erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Wir arbeiten eng mit den fallführenden Fachkräften sowie externen Kooperationspartnern zusammen.
Ziel?
Ziel der Wohngruppe ist es, die jungen Menschen in einer stabilen und verlässlichen Lebenssituation zu begleiten und sie schrittweise auf ein möglichst selbstständiges Leben in Deutschland vorzubereiten.
Im Mittelpunkt stehen dabei:
Gemeinsam mit den jungen Menschen und den Fachkräften des Jugendamts werden individuelle Ziele vereinbart, regelmäßig überprüft und angepasst.