Die Aumühle ist seit Mai 2011 für die stationäre Aktenvernichtung für Unternehmen in der Region optimal gerüstet. Wir unterstützen Sie dabei, mit individuellen Konzepten Kosten bei der Vernichtung einzusparen und gleichzeitig alle gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Außerdem helfen Sie mit Ihren Aufträgen, geistig behinderten Menschen eine sinnvolle Beschäftigung zu geben. In der Aktenvernichtung arbeiten zur Zeit 15 Beschäftigte der WfmM.
Die Aktenvernichtung erfolgt nach DS-GVO und dem BDSG sowie DIN 66399.
Wir bieten Ihnen
Sie erhalten bei uns alle erforderlichen Leistungen für die sichere Aktenvernichtung aus einer Hand. Ob Kommunen, Firmen, Banken, Versicherungen, Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen, Krankenhäuser oder Privatkund*innen: Wir sammeln Ihre Akten in verschlossenen Sicherheitsbehältern, bringen diese in unsere zutrittsgeschützte Abteilung und gewährleisten eine sichere Aktenvernichtung.
Da unsere Einrichtung nach § 136 SGB IX als WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) anerkannt ist, ergeben sich für unsere Kund*innen diese Vorteile:
Sie haben Fragen zur Aktenvernichtung oder möchten ein individuelles Angebot? Bitte wenden Sie sich an Klaus Wiedemann.