Altenpflegeheim Martinsstift

Gute Pflege ist Preis - Wert

Je länger der Aufenthalt, desto günstiger der Preis

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die stationär betreut werden, erhalten von ihrer Pflegekasse einen Leistungszuschlag. Dieser Anteil steigt mit der Zeit. Das schont den Geldbeutel, denn der Eigenanteil für die Pflege verringert sich, je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt.

Wie berechnet sich der Leistungszuschlag?

Von allen Aufwendungen für die Pflege, die selbst zu zahlen sind („Eigenanteil“), übernimmt die Pflegekasse jeden Monat zusätzlich einen Anteil. Aber Achtung: dies gilt nur für die eigentliche Pflege (pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungsumlage). Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 erhalten keinen Leistungszuschlag.

So reduziert sich der Eigenanteil jedes Jahr:

  • 15% im 1. Jahr
  • 30% im 2. Jahr
  • 50% im 3. Jahr
  • 75% ab dem 4. Jahr
Adresse
Altenpflegeheim Martinsstift
Raupelsweg 1
55118 Mainz
Telefon: 0 61 31 – 9 65 72-100
Telefax: 0 61 31 – 9 65 72-110

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