Gesetzliche Grundlage: § 27 i. V. mit § 34 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung sonstige betreute Wohnform; § 41 i. V. mit § 34 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, sonstige betreute Wohnform; § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, nach Prüfung des Einzelfalls
Das betreute Wohnen ist eine Hilfeform für Jugendliche und junge Volljährige, die weitgehend selbstständig wohnen, aber im Alltag noch ein Rest an Unterstützung benötigen.
Pädagogische Fachkräfte begleiten sie zum Beispiel bei Schule oder Ausbildung, Finanzen, Behördenangelegenheiten, Gesundheit und der persönlichen Lebensplanung.
Alltag und Betreuung
Entweder leben die jungen Menschen mit vier anderen Mitbewohnern in einer angemieteten Wohnung in möblierten Einzelzimmern in einer Art WG-Struktur (gleichgeschlechtlich) mit Gemeinschaftsräumen.
Oder sie leben in externen angemieteten Trägerwohnungen im Stadtgebiet von Gießen. Dies richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen der jungen Menschen.
Die Betreuung erfolgt ambulant und individuell vereinbar, durch feste Termine in der Woche. Von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens besteht eine telefonische Rufbereitschaft für Notfälle.
Für wen?
Für Jugendliche und junge Erwachsene von 17 bis 21 Jahren (in begründeten Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die ihren Alltag weitgehend selbst organisieren können und gezielte Unterstützung benötigen.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt.
Ziel?
Ziel ist die Stabilisierung und vollständige Verselbständigung in der eigenen Wohnform.