Zur Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, entsprechende Meldekanäle für Hinweise und Beschwerden einzurichten. Mission Leben hat sich dazu entschieden diese Meldestellen auszulagern, u.a. weil wir uns davon einen besserer Schutz des*r Hinweisgebers*in und eine höhere Neutralität in der Hinweisverfolgung versprechen.
Was kann uns über die weiter unten angegebenen Meldekanäle gemeldet werden?
In Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz:
1. Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient: Die Regelung ist nach dem Willen des Gesetzgebers weit zu verstehen. Eine Bußgeldvorschrift dient dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane, wenn sie diesen Schutz bezweckt oder dazu beiträgt, den Schutz der genannten Rechtsgüter und Rechte zu gewährleisten. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus folgenden Bereichen:
3. Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsnormen umfasst, die zur Umsetzung europäischer Regelungen getroffen wurden. Dies umfasst eine Vielzahl verschiedener Bereiche, die zur Umsetzung der EU-Whistleblower-RL im HinSchG enthalten sind. Dies sind beispielsweise folgende Bereiche:
Informationen über Verstöße fallen aber nur dann in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt steht oder stand, beziehen.
Eine vollständige Aufzählung aller Anwendungsbereich befindet sich in §2 HinSchG.
In Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
Mission Leben und alle mit ihr verbundenen Unternehmen setzen die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LKSG) um und übernehmen damit Verantwortung für die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Das Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten hinzuweisen, die durch das Handeln der Mission Leben im eigenen Geschäftsbereich entstanden sind.
Weiterführende Informationen befinden sich in § 8 LkSG.
https://mission-leben-jugend-und-behindertenhilfe.curacon-whistle.de