In Hessen gilt ab dem 16.12.2020, dass Bewohner*innen zwei Besuche pro Woche innerhalb der Einrichtung empfangen können.
Besuche in den Zimmern sind erlaubt. Die Besucher*innen müssen auf direktem Weg zu dem Zimmer gehen und auch auf direktem Weg das Haus wieder verlassen.
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind in jedem Fall einzuhalten, tragen einer FFP 2 Maske während des gesamten Besuchs in der Einrichtung, Desinfizieren der Hände, Wahren des Mindestabstandes von 1,5 Meter gegenüber Mitarbeitenden, anderen Besucher*innen, anderen Bewohner*innen sowie, falls möglich, gegenüber der von Ihnen aufgesuchten Person.
Ein Zutritt zu den Wohnbereichen und in die Zimmer der Bewohner*innen ist nur nach vorherigen Corona Antigen-Schnelltest möglich. Der negative Test darf nicht älter als 48 Stunden zurückliegen.
• Diese Regelung kann aus organisatorischen Gründen von der Einrichtungsleitung jederzeit geändert werden. Auch hier bitten wir um Ihr Verständnis.
• Sie selbst dürfen keine Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, Kontaktperson eines positiven COVID-19-Falls sein, oder in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet angekommen sein.
• Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu Besuchsbeginn eine Überprüfung klinischer Symptome, einschließlich einer Temperaturmessung, erfolgen muss.
• Ein negativer Corona Antigen-Test, der innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführt wurde, ist erforderlich. Für eine Testung vor Ort vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Die Testung ist für Sie kostenlos.
• Sie werden bei Betreten der Einrichtung in die Hygieneregelungen eingewiesen. Ihre Daten halten wir im Rahmen der durch das Land vorgegebenen Regelungen fest, diese werden vollumfänglich geschützt dokumentiert und aufbewahrt.
• Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (FFP 2 Maske), ist für Sie bei Betreten einer Pflegeeinrichtung Pflicht. Bitte bringen Sie diese nach Möglichkeit mit.
• Bitte halten Sie die vorgegebenen Hygienemaßnahmen während Ihres Besuchs ein. Informationen können Sie zudem jederzeit den Aushängen entnehmen.
Die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes, mit den Regelungen der Besuche, gilt solange kein Infektionsgeschehen in der Einrichtung vorliegt. Bei Änderung informieren wir Sie. Die bisherigen Ausnahmeregelungen bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
Halten Sie gerne weiter Kontakt zu Ihren Lieben über die sich bisher bewährte Lösung über Videotelefonie. Dazu vereinbaren Sie, wie bisher, ebenfalls vorab einen Termin.
Auch bieten wir weiterhin gerne gemeinsam mit ihren Lieben einen Aufenthalt im Freien in Form von Spaziergängen, oder Besuche in den Besucherzimmern im EG an.
Vereinbaren Sie für alle Besuche aus organisatorischen Gründen vorab einen Termin. Besuchszeiten sind ab dem 16.12.2020 wie folgt:
Nur nach Voranmeldung!
Besuche im Bewohnerzimmer:
Montag bis Freitag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 15.30 bis 16.30 Uhr
Besuche im Besucherzimmer EG
Montag bis Freitag von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 15.30 bis 16.30 Uhr
Bitte halten Sie sich korrekt an die Uhrzeit des vereinbarten Termins!
Bleiben Sie gesund und munter und vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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