Besuchsregelung wegen der Corona-Pandemie. Stand: 1. März 2023

Bis 7. April 2023 sind alle Besucher*innen verpflichtet, eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Für Besucher*innen in Hessen gilt zusätzlich: Wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind, gilt ein gesetzliches Betretungsverbot für 5 Tage. Bitte treten Sie erst wieder ein, wenn Sie keine Symptome mehr aufweisen. Wir bitten auch Besucher*innen in Rheinland-Pfalz, dieser Empfehlung zu folgen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz