Altenpflegeheim Haus Tabea

Unsere Preise

Neu ab Januar 2022: Eigenanteil sinkt

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die stationär betreut werden, erhalten von ihrer Pflegekasse monatlich einen prozentualen Leistungszuschlag. Das bedeutet: Der Eigenanteil für die Pflege verringert sich. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, umso höher ist der Leistungszuschlag der Pflegekasse. Der Leistungszuschlag wird automatisch gezahlt, es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. 

Wie berechnet sich der Leistungszuschlag?

Von allen Aufwendungen für die Pflege, die selbst zu zahlen sind („Eigenanteil“), übernimmt die Pflegekasse jeden Monat zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz. Aber Achtung: dies gilt nur für die eigentliche Pflege (Pflegedingte Aufwendungen).

Preislisten (Haus Tabea) zum Herunterladen

Achtung: Sie sehen hier den vollen Preis, den Eigenanteil müssen Sie selber berechnen.

Preisliste Stationäre Pflege (PDF)
Preisliste Kurzeitpflege (PDF)

Die Reglungen sind kompliziert. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

So reduziert sich der Eigenteil jedes Jahr

5% im 1. Jahr
25% im 2. Jahr
45% im 3. Jahr
70% ab dem 4. Jahr

Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 erhalten keinen Leistungszuschlag. 

Privatversicherte haben gegenüber ihrer Pflegekasse ebenfalls einen zusätzlichen Anspruch, die Höhe regelt der individuelle Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen. Bewohner*innen mit Anspruch auf Beihilfe erhalten den Leistungszuschlag anteilig. Bei Bewohner*innen, die noch über einen Besitzstandsschutz aus 2017 verfügen, wird der Anspruch gegen den neuen Leistungsanspruch aufgerechnet. Der neue Anspruch wird nicht unterhalb des aktuellen Besitzstandsschutzes liegen. Die Festsetzung erfolgt immer durch die Pflegekasse.

Adresse
Altenpflegeheim Haus Tabea
Sigelindstraße 3
55232 Alzey
Telefon: 0 67 31 – 54 77-0
Telefax: 0 67 31 – 54 77-1010