Jugendhilfe Südhessen

Schulbegleitung

Was ist das?
Die Schulbegleitung ist eine sogenannte Teilhabeassistenz, kurz THA. Dabei werden Menschen unterstützt, damit sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Das umfasst auch die schulische Bildung. Unsere Teilhabeassistentinnen und -assistenten (hier nutzen wir ebenfalls die Abkürzung THA) betreuen Kinder und Jugendliche, damit sie am regulären Schulunterricht teilhaben können. Die THAs begleiten sie im Unterricht, in den Pausen und bei Ausflügen. Außerdem unterstützen sie sie sozialpädagogisch. Das umfasst unter anderem die Strukturierung des Arbeitsplatzes bzw. Schreibtisches, es geht aber auch darum, Aufgabenstellungen zu wiederholen, die Schülerinnen und Schüler auf das jeweilige Thema zurückzuführen und vor allem sie sozial-emotional zu stabilisieren und zu stärken.

Für wen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 6 bis 27 Jahren, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind oder eine seelischen Behinderung haben (§35a SGB VIII). Das umfasst unter anderem Schülerinnen und Schüler mit autistischen Störungen, Angststörungen oder junge Menschen, die stark oppositionelles Verhalten zeigen oder Schwierigkeiten damit haben, Autoritäten anzuerkennen.

Ziel?
Den Kindern und Jugendlichen den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen und dadurch die Teilhabe am Schulunterricht zu sichern.

Das bieten wir an:
Im Landkreis Offenbach betreuen wir Schülerinnen und Schüler mit seelischer Beeinträchtigung auf Anfrage des Jugendamts. Wir versuchen, zusammen mit dem Jugendamt, für jede Herausforderung, die die Kinder mitbringen, die bzw. den passende*n THA zu finden.


Steckbrief
  • Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGBVIII)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§35 SGBVIII)
  • Stationäres Wohnen (§34SGBVIII)
  • Schulbegleitung (§35aSGBVIII)
Adresse
Jugendhilfe Südhessen
Voltastraße 6
63225 Langen
Telefon: 0 61 03 – 372 58-0